Wenn Sie Fremdeigentum unbeabsichtigt beschädigen oder Personen verletzen, schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung weltweit gegen Haftpflichtansprüche Dritter.
Sie sind versichert in Ihrer Eigenschaft als
- Privatperson
- Familienoberhaupt (alle im gleichen Haushalt lebenden Person) ⇒ unabhängig vom Alter oder Berufstätigkeit
- Mieter oder Eigentümer einer selbstbewohnten Wohnung oder Liegenschaft
- Tierhalter
- Amateursportler
- Waffenbesitzer, Schütze, Wehrmann
- Verantwortlicher für anvertraute Sachen
- Führer von Wasserfahrzeugen ohne Motor
- Benützer fremder Motorfahrzeuge für den Bonusverlust aus der Haftpflichtversicherung
- Bauherr von Um- und Erweiterungsbauten bis zu einer Gesamtbausumme von Fr. 100 000.-
Sie wählen individuell Versicherungsschutz für Schäden:
- an fremden Motorfahrzeugen bei gelegentlicher Benützung
- als Lehrer an öffentlichen und privaten Schulen
- als Mieter oder Entlehner fremder Pferde
- als Jäger
- als Bergführer und Sportlehrer